HYGIENE

Die wichtigsten Infos in diesen Tagen sind die, die sich um unser Hygienekonzept drehen. Die Gesundheit aller an unseren Veranstaltungen Beteiligten steht für uns an erster Stelle. Lest deshalb, womit wir sie auf unserem Gelände sicherstellen werden und was wir dafür von euch brauchen (die Hygieneregeln sind in enger Absprache mit den zuständigen Behörden entwickelt worden und können sich angesichts der dynamischen Lage auch noch ändern, dies ist der aktuelle Stand!):

Anreise, Einlass, Auslass

Um an den Veranstaltungen teilnehmen zu können müsst ihr nachweislich genesen, geimpft oder negativ getestet sein. Der Genesungsnachweis darf maximal ein halbes Jahr alt sein, die Impfung muss seit 2 Wochen vollständig sein und für die Testung tut es ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Test. Achtung: Selbsttests können wir leider nicht gelten lassen!
Bitte haltet diese Nachweise am Einlass parat, um einen möglichst schnellen Fluss zu ermöglichen.

Vor Ort wird es keine Testmöglichkeit geben. Wir empfehlen daher, die Testung in eurem Heimatviertel vorzunehmen.

Der Einlass erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe checkt unser Hygienepersonal euren Nachweis für Genesung, vollständige Impfung oder negative Testung. Haltet diese Nachweise bitte parat, damit wir Stau vermeiden können. Unser Hygienepersonal erklärt euch außerdem die App PartyMate, die wir am Einlass und auf bestimmten Areas auf dem Gelände zum Check-In nutzen.

In der zweiten Stufe wird euer Ticket für die Veranstaltung gescannt. Bitte haltet auch dieses für einen schnellen Einlass parat.

Wir benutzen auf dem Gelände die App PartyMate zur erforderlichen Kontaktdatenverfolgung und zum Check-In für unterschiedliche Areas. Bitte installiert euch diese App unbedingt im Vorfeld, um euch dann ganz einfach bei uns registrieren zu können.

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Wenn ihr krank seid oder euch krank fühlt oder sogar Covid-19-typische Symptome an euch feststellt: bitte bleibt Zuhause! Wir verstehen, dass das wehtut und nervt, aber nehmt in solch einem Fall bitte Rücksicht auf eure Mitmenschen. Falls ihr die Veranstaltung aus solchen Gründen nicht besuchen könnt, teilt uns dies bitte vorab schriftlich mit. Wenn ihr uns vorab über euer krankheitsbedingtes Fernbleiben informiert, ist eine Erstattung des Eintrittspreises nach Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

Da die Gesundheit aller Anwesenden für uns höchste Priorität hat, müssen wir uns an dieser Stelle vorbehalten, Besucher*innen, die deutliche Symptome zeigen, von der Veranstaltung auszuschließen.

Wir müssen auch registrieren, wenn ihr das Gelände verlasst. Deshalb gibt es auch am Ausgang einen Ticketscanner. Bitte behaltet euer Ticket auch nach dem Einlass, damit ihr es am Eingang erneut scannen lassen könnt. Für die Veranstaltungen, für die kein Eintritt, sondern lediglich eine Reservierungsgebühr von 5,00€ anfällt, wird der Auslass-Scan auch für die mögliche Rückzahlung der Gebühr genutzt.

Wir wollen euch bitten, individuell anzureisen und möglichst nicht in größeren Gruppen Kurs auf das MS ARTVILLE Gelände zu nehmen, um auch während eurer Anreise das Risiko so gering wie möglich zu halten.

Wenn ihr kürzlich in einem Risiko- oder Virusvariantengebiet unterwegs wart, greifen die bundesweiten Regelungen und wir können euch nicht an unseren Veranstaltungen teilnehmen lassen.

Auf dem Gelände

Bitte haltet einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Besucher*innen. Für Personen aus demselben Haushalt oder ein und derselben Besucher*innengruppe gilt die Abstandsregelung nicht.

An Orten auf dem Gelände, an denen der Mindestabstand zu anderen Besucher*innen nicht gehalten werden kann, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (FFP2-Maske, OP-Maske). Zu solchen Orten gehören der Einlassbereich, enge Laufwege, Warteschlangen bei der Gastro oder Sanitäranlagen).

Achtet während ihr euch auf dem Gelände bewegt bitte darauf, euch regelmäßig und sorgfältig die Hände zu waschen und nutzt, wenn ihr husten oder niesen müsst, wie in den letzten Monaten gelernt eure Armbeuge, um möglichst viel Rücksicht auf andere Besucher*innen zu nehmen.

Auf dem Gelände werden Hygieneordner*innen anwesend sein. Wenn ihr Fragen zum Hygienekonzept habt oder euch in der Hinsicht unwohl fühlt, werden sie euch zur Seite stehen.

Unser Hygienekonzept beinhaltet feste Plätze. Diese werden allerdings nicht beim Ticketkauf festgelegt, sondern erst vor Ort nach freier Wahl besetzt, das bedeutet: first come first serve. Wenn ihr euren Platz habt, verlasst oder wechselt diesen bitte nicht mehr.

Tanzen wird bei Veranstaltungen, die die Rahmenbedingungen für die Hygieneverordnungen erfüllen, in festgelegten Bereichen für maximal 250 Besucher*innen möglich sein. Ob und wo Tanzen bei der von der besuchten Veranstaltung erlaubt ist, erfährst du vor Ort oder vorab in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

Getränke und Speisen dürfen nur an einem festen Platz konsumiert werden. Wenn ihr euch etwas an der Bude gekauft habt, begebt euch damit also bitte zu festen Sitzplätzen oder Stehtischen. Entsprechend der Hygieneverordnung darf der Verzehr nur an diesen Orten und nicht in Bewegung stattfinden – leider also auch nicht beim Tanzen.

Auf unseren Veranstaltungen dürfen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden – allerdings nur bis eine Stunde vor Veranstaltungsschluss. Für den Verzehr von alkoholischen Getränken gilt wie für Speisen und Getränke generell: nur an festen Plätzen, nicht beim Dancen.

Und ganz wichtig: Mit rausnehmen dürft ihr die Getränke bei Veranstaltungsschluss leider nicht.

Um die Kontaktpunkte beim Bezahlen zu minimieren, erfolgt die Bezahlung auf dem Gelände bargeldlos. Stattdessen bezahlt ihr umkompliziert mit Bezahlkarten (Ausnahme: Bandmerch und Künstler*innen-Merch an der Kunstzentrale). Ein Guthaben für die Bezahlkarte könnt ihr euch im Vorfeld aufladen. Dazu erhaltet ihr etwa eine Woche vor der von euch besuchten Veranstaltung eine Mail. Alternativ könnt ihr sie an Aufladestationen auf dem Gelände mit Bargeld oder Karte aufladen. Die Bezahlkarten gelten für alle Veranstaltungstage von Fast ein Festival.

 

ANFAHRT

Fast ein Festival findet auf dem Gelände des MS ARTVILLE statt. Die Adresse für eure Smartphones lautet: Alte Schleuse 23, 21107 Hamburg.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Fahrt mit der S-Bahn (S3 und S31) Richtung Süden bis zum S-Bahnhof Wilhelmsburg. Von dort aus könnt ihr folgende Busse nehmen: die 13, 152 oder 156 bis Mengestraße, die 154 bis Ziegelerstraße oder die 151 bzw. 252 bis Reiherstieg-Hauptdeich. Von diesen Stationen sind es jeweils nur noch wenige Minuten Fußweg bis zum Gelände.

Mit dem Fahrrad:

Achtung: Nach 18 Uhr kann es beim Alten Elbtunnel zu langen Wartezeiten an den Aufzügen kommen. Nutzt daher bitte bei einer späteren Anreise und für den Rückweg eine alternative Strecke, z.B. durch die Hafencity und dann über die Freihafen-Elbbrücke. Weiter über „Am Saalehafen“ und „Veddeler Damm“. Von dort aus biegt ihr in die “Klütjenfelder Straße”, die zum “Reihersteig-Hauptdeich”, an dem das MS ARTVILLE Gelände liegt. Am Gelände könnt ihr eure Fahrräder auf unseren ausgeschilderten, kostenlosen Fahrradstellplätzen direkt am Gelände parken – nutzt bitte diese und nicht die Bauzäune.

Mit dem Taxi:

Solltet ihr mit dem Taxi anreisen, gebt bitte die folgende Adresse an: „Schluisgrove/Schlengendeich” – Hamburg-Wilhelmsburg. Mit dem Auto: Eine Anfahrt zum Festivalgelände mit dem PKW ist nicht empfehlenswert. Es wird sehr begrenzte Parkplätze in der Nähe des Geländes geben. Umweltfreundlicher und entspannter ist es mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Fahrrad.

ALLGEMEIN

Rucksäcke & Taschen:

Kleine Taschen, Turn- und Jutebeutel dürfen mit auf das Gelände genommen werden. Je weniger Kram ihr dabei habt, desto schneller geht es beim Einlass.

Schließfächer:

Für die Veranstaltungen von Fast ein Festival sind keine Schließfächer verfügbar.

Mitgenommene Getränke und Essen:

Alle Besucher*innen dürfen je ein Trinkgefäß bis 1,5l mit alkoholfreiem Getränkeinhalt sowie eine leere Trinkflasche (kein Glas!) mit auf das Festivalgelände nehmen. Trinkwasser wird es selbstverständlich kostenlos auf dem Gelände geben. Essen darf nicht mit auf das Gelände genommen werden, bei der einen Banane oder den restlichen Kekskrümeln drücken wir ein Auge zu. Getränke und Food wird es auf dem Gelände geben. Dabei ist auch an Vegetarier*innen und Veganer*innen gedacht.

Bitte draußen lassen!:

  • Professionelles Aufzeichnungsequipment: Auf dem Festivalgelände sind generell keine Ton- und Videoaufzeichnungen gestattet und folglich wird jeder Verstoß auch strafrechtlich geahndet. Zugelassen sind Kleinbildkameras, Spiegelreflexkameras ohne Wechselobjektiv und Handys mit Kamerafunktion. Alle Mitschnitte, die ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder der Künstler*innen gemacht werden, sind verboten. Als Konsequenz wird gegen die Veröffentlichung strafrechtlich vorgegangen. Auch auf euer Konfetti müsst ihr leider verzichten, da wir die Flächen kurz nach dem Festival besenrein übergeben müssen.
  • Drohnen: Im Geltungsbereich unserer Hausordnung gilt ein Start-, Flug- und Landeverbot für unbemannte Luftsysteme (Drohnen).
  • Waffen: Waffen jeglicher Art haben auf unseren Veranstaltungen überhaupt nichts zu suchen.
  • Feuerwerk, Bengalos, Laserpointer, Druckbehälter: Pyrogegenstände und Laserpointer sind auf dem Festivalgelände verboten. Für aufregende Shows sorgen die Künstler*innen. Auch Druckbehälter (z.B. Deos und Haarspray) müsst ihr zuhause lassen.
  • Rassismus/Sexismus/Homophobie/Belästigungen: Bei uns gilt: Nazis müssen draußen bleiben! Außerdem werden rassistische, sexistische, homophobe und andere Belästigungen sofort geahndet und enden mit einem Verweis vom Festivalgelände. Verbotene Symbole in jeglicher Form, Propagandamaterial, rechtsextremistische Musik und Parolen sowie extremistisches und verfassungswidriges Verhalten jeglicher Art sind strengstens untersagt!

Müll:

Um das Festivalgelände jedoch nicht wie ein Schlachtfeld zu hinterlassen und die Kosten für die Reinigung des Geländes und die Müllentsorgung möglichst gering zu halten, bitten wir euch darauf zu achten, Müll stets in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Bedenkt bitte, dass Pfandflaschen und -dosen Wertstoffe sind, die in die dafür vorgesehenen Sammelbehälter gehören.

Umweltschutz:

Unser Gelände befindet sich in einer schönen grünen Umgebung, an der wir uns alle noch möglichst lange erfreuen wollen. Bitte achtet deshalb darauf, Bäume, Büsche und Pflanzen sorgsam zu behandeln. Herzen in einen Baum zu ritzen, sie anzumalen oder herausgerupfte Blumen zu verschenken mag zwar romantisch sein, aber ein Liebesbriefchen tut es doch auch.

Haftung:

Besucher*innen haften für den von ihnen verursachten Schaden. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

AWARENESS

Damit sich bei Fast ein Festival alle wohl fühlen, gibt es einige einfache Regeln. Diese gelten für alle und sorgen für eine angenehme Atmosphäre beim Feiern.

  • Wir achten aufeinander und sind füreinander da. Alle gemeinsam.
  • Wir glotzen und starren unsere Mitmenschen nicht an.
  • Wir rempeln, rüpeln und brüllen nicht herum.
  • Wir lachen niemanden aus, bewerten niemanden und pfeifen niemandem hinterher.
  • Wir sind höflich und respektvoll zueinander. Niemand wird angemacht oder belästigt.
  • Shaming in jeder Form – ob Body, Geschlecht oder Aussehen tolerieren wir nicht.
  • Rassismus, Sexismus und Homo- und Transphobie haben bei uns keinen Platz.

JUGENDLICHE UNTER 18

Erziehungsberechtigte bestimmen über die Teilnahme Jugendlicher am Festival. Dies erschließt sich aus dem Personensorgerecht und dem Jugendschutzgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach sind Erziehungsberechtigte in der Pflicht, für ihren minderjährigen Zögling Sorge zu tragen und letztendlich zu entscheiden, ob sie ihnen die Teilnahme am Festival genehmigen. Vor Ort gilt das allgemein gültige Jugendschutzgesetz bezüglich des Ausschanks von alkoholhaltigen Getränken und der Ausgabe von Tabakwaren. Sollten Kinder oder Jugendliche bei einer Jugendschutzkontrolle rauchend oder trinkend angetroffen werden, können sie des Festivals verwiesen und nach Hause geschickt werden.
Festivalteilnehmer*innen unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit einer schriftlichen Erlaubnis dieser und der zusätzlichen Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem Festivalgelände aufhalten.
Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt nach 24:00 Uhr die Pflicht, eine schriftliche Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten mitzuführen.
 Diese schriftliche Erlaubnis ist nur mit einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten gültig.

Teilnahmeerlaubnis zum Herunterladen.

BARRIEREFREIHEIT

Wir möchten es jedem Gast ermöglichen, sich frei auf dem Gelände zu bewegen. Es handelt sich bei der Festivalfläche um eine brachliegende und mittlerweile begrünte Industriefläche, die wir bestmöglich für alle herrichten.

An den Bühnen stehen euch barrierefreie Plätze zur Verfügung. Wir haben barrierefreie Toiletten, welche ausschließlich Personen mit Euroschlüssel zur Verfügung stehen. Berechtigte Personen können sich diesen auch am Backstagetor (in direkter Nähe zur barriefreien Toilette) ausleihen.

 

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